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Videoüberwachung in Erftstadt: Grundschule im Visier

Videoüberwachung in Erftstadt: Grundschule im Visier

Videoüberwachung in Köln und der näheren Umgebung ist normalerweise eher im Bereich des Hauptbahnhofs oder auch im öffentlichen Nahverkehr anzutreffen. In der Grundschule in Erftstadt-Gymnich wurden nun jedoch auch Kameras installiert. Die Videokameras in Gymnich sind dabei voll funktionsfähig und werden im Büro des Hausmeisters ausgewertet. Das teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage eines Stadtverordneten mit. Es ist allerdings auch so, dass in der Grundschule bislang keinerlei Gefahrensituation verzeichnet wurde, weshalb die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung in Frage steht.

Nach Ansicht des städtischen Datenschutzbeauftragten ist das Fehlen einer konkreten Gefahr dann auch der Grund für die Unverhältnismäßigkeit der Videoüberwachung. Aus diesem Grund ist eine Speicherung der Aufnahmen generell unzulässig und eine Auswertung darf lediglich im Bedarfsfall erfolgen.

Hintergrund der Videoüberwachung im Gymnich sind nächtliche Kontrollen durch das Ordnungsamt. Dieses hatte an Wochenenden mehrfach Jugendliche angetroffen, die sich allerdings nicht auffällig verhalten hatten. Zudem finden regelmäßig Kontrollen durch die Polizei statt, die den Bereich der Grundschule Gymnich zwei Mal im Monat in ihre Streife aufnehmen. In der Vergangenheit kam es allerdings mehrfach zu Sachbeschädigungen und Verschmutzungen nach Alkoholkonsum. Die Idee einer umfangreichen Einzäunung wurde allerdings bald verworfen, da dieser nicht viel bringen würde und zudem einen unattraktiven Eindruck erweckt.

Hintergrund der Überlegung ist zudem, dass sich die Probleme nach Einzäunung an einen anderen Standort verlagern, der möglicherweise noch schlechter einsehbar ist. So nimmt es nicht wunder, dass bislang keinerlei Budget für eine Umzäunung in den Wirtschaftsplan der Stadt integriert wurde.

Ob die Videoüberwachung an der Grundschule Gymnich nun weiter betrieben werden kann, steht derweil in den Sternen. Ohne eine Aufzeichnung der Bilder wäre die Maßnahme letztlich nutzlos und würde nur Geld kosten. Auf der anderen Seite bestünde ein probates Mittel, um gegen Vandalismus und nächtliche Ruhestörung vorzugehen. Die Abwägung obliegt dabei den Verantwortlichen der Gemeinde, da seitens der Polizei offensichtlich kein vitales Interesse an der Videoüberwachung besteht und diese nicht für notwendig erachtet wird.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd