In Saarbrücken und anderen Städten des Saarlands kommt es bald zu einer deutlichen Ausweitung der Videoüberwachung. Folgt man dem saarländischen Innenminister Klaus Bouillon, so kommen gleich 105 Brennpunkte für Kriminalität für die Kameras in Frage. Einer der Auslöser für die jetzige Entscheidung sind auch die erfolgreichen Ermittlungen in einem Fall von Körperverletzung im Zug zwischen Saarbrücken und Neunkirchen. Hier war es der Polizei dank Zeugenaussagen und vor allem der Auswertung der Videoüberwachung schnell gelungen, die Täter dingfest zu machen und zu überführen.
Die erste Videoüberwachung in Saarbrücken soll am Vorplatz des Hauptbahnhofs erfolgen, wo 20 Kameras geplant sind. Hinzu kommen sechs bis zehn Kameras an der Johanneskirche. Die Kosten für die Installation wird seitens der Landesregierung mit rund 200.000 Euro beziffert, gilt jedoch als notwendig, da sich verstärkte Polizeipräsenz als nicht effizient erwiesen hat. Eines der Hauptprobleme besteht in der Drogenkriminalität aber auch in der Belästigung von Kindern. Durch die Videoüberwachung verspricht sich die Polizei wertvolle Hinweise auf die Kommunikationsstrukturen im Drogenmillieu und letztlich auch auf die Personen im Hintergrund.
Weitere Orte, an denen mehr Videoüberwachung installiert werden soll, sind der Lübbener Platz in Neunkirchen, der Bremer Hof in Großrosseln-Naßweiler sowie der Große und der Kleine Markt in Saarlouis. Neben den bereits vorliegenden Kriminalitätsstatistiken wurde seitens der Polizei auch identifiziert, worin ein mögliches Ziel für einen islamistischen Anschlag bestehen könnte.
Selbstverständlich wird bei der Installation der Kameras auch den Vorgaben des Datenschutzes genügt und zudem auf Einklang mit der Bevölkerung geachtet. Als Beispiel für das besonnene Vorgehen nannte Innenminister Bouillon auch St. Wendel, wo der Wunsch nach mehr Kameras ermangelst einer klaren Gefährdungssituation schlichtweg abgelehnt wurde.
Im selben Atemzug wurden jedoch auch die Argumente der Gegner entkräftet, denn das Filmen erweist sich nicht als unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte, was so auch vom Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht bestätigt wird. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist zwar wichtig, hat jedoch im Fall einer Gefährdung der Öffentlichkeit zurückzustehen.
Quelle: SOL.de