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Vorgetäuschte Krankheit: Detektiv darf Ermittlungen anstellen

Bei Verdacht auf eine vorgetäuschte Krankheit darf ein Arbeitgeber grundsätzlich eine Detektei bzw. einen Privatdetektiv beauftragen. Die Ermittlungen sind in vielen Fällen durch die Gesetzeslage gedeckt, wobei sich hierüber jedoch keine pauschale Aussage treffen lässt. Darauf weist die ARAG Versicherung als Anbieter von Rechtsschutzpolicen hin. Der Versicherer schreibt jedoch auch, dass die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Detektiv – Ermittlungen „Ansichtssache“ sei.

Das Arbeitsgericht Heilbronn (Aktenzeichen: 8 Ca 28/15) hatte in einem Streitfall eindeutig geurteilt, dass eine Detektei bei vorgetäuschter Krankheit eingesetzt werden darf. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 4 Sa 61/15) hob dieses Urteil jedoch wieder auf und sah in einem konkreten Fall keine Rechtmäßigkeit. In beiden Verhandlungen ging es auch um die Frage, ob die Ergebnisse der Ermittlungen zu einer außerordentlichen Kündigung führen dürfen oder nicht.

Fraglich ist dabei stets, ob die Arbeit der Detektive als Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz zu werten ist. Wenn dies nach Ansicht des Gerichts der Fall ist, so dürfen die Ergebnisse nicht als Beweise zugelassen werden. Festzuhalten ist, dass ein Detektiv nur dann ermitteln darf, wenn ein konkreter Verdacht auf Verübung einer Straftat innerhalb eines Arbeitsverhältnisses besteht. Im geschilderten Fall bestand die vorgetäuschte Krankheit darin, dass der Arbeitnehmr lediglich Geld von seiner Krankenversicherung erhielt und damit nicht mehr seinem Arbeitgeber auf der Tasche lag. Die Folge: der Arbeitgeber wurde nicht getäuscht und es handelte sich bei der Arbeit, die trotzt Krankheit verrichtet wurde um keine Straftat. Interessant ist dabei, dass das Gericht sehr wohl eine grobe Vertragswidrigkeit feststellte, doch diese offensichtlich nicht für eine Kündigung ausreicht.

Grundsätzlich kommen immer wieder Detektive in Unternehmen zum Einsatz. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn trotz Krankschreibung Schwarzarbeit verrichtet wird. Ein weiterer Einsatzgrund liegt im Verdacht auf Sabotage oder Industriespionage, die in den letzten Jahren merklich an Bedeutung zugenommen haben. Privatermittler werden aber auch dann benötigt, wenn es um die Installation einer Mitarbeiterüberwachung geht, beispielsweise als Folge von Diebstahl im Unternehmen.

Quelle: IT Business

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.