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Vorgetäuschte Krankheit: Rollstuhlfahrer läuft Marathon

Vorgetäuschte Krankheit: Rollstuhlfahrer läuft Marathon

Es ist ein Versicherungsbetrug, wie er dreister kaum sein könnte. Eine vorgetäuschte Krankheit hat sich als Lüge erwiesen und zur sofortigen Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geführt. Vor dem Oberlandesgericht Oldenburg hatte sich der Versicherte auch noch gegen die Versicherung gewendet, kam jedoch damit nicht durch.

Konkret ging es darum, dass ein Mann Leistungen aus der BU kassiert hatte und eine deutliche Gehbehinderung vortäuschte. Gegenüber der Versicherung zeigte sich der Versicherte sogar im Rollstuhl und gab an, erhebliche Schmerzen zu erleiden. Vorangegangen war ein Unfall, bei dem einwandfrei eine Verletzung festgestellt worden war.

Bei einer späteren Überprüfung fiel der Versicherung jedoch der athletische Zustand des Mannes auf. Die Ermittler der Versicherung begannen daraufhin zu recherchieren und fanden heraus, dass ihr Kunden auch an Marathonveranstaltungen teilnimmt. Wohlgemerkt: es ging dabei nicht um Rollstuhlmarathons, sondern um klassische Laufveranstaltungen.

Im nächsten Schritt wählte die Versicherungen einen Ermittler als Lockvogel, der mit dem Versicherten in Kontakt trat und dabei einen möglichen Arbeitsauftrag anheim stellte. Dieser ging darauf ein und bot seine Dienste als Küchenbauer an, obwohl er gegenüber der BU im Rollstuhl saß und aufgrund seiner Berufsunfähigkeit Geld kassierte.

Die Folge war eine fristlose Kündigung durch die Versicherung, was wiederum zu Einspruch und einer Klage durch den Versicherten führte. Bereits das Landgericht Oldenburg gab der Versicherung Recht und das Oberlandesgericht Oldenburg traf nun einen so genannten Hinweisbeschluss, der klar machte, das auch hier kein anderslautendes Urteil zu erwarten ist. Die Folge: die Berufung durch den Kläger wurde zurückgenommen, womit die Kündigung nun rechtskräftig ist.

Grundsätzlich stellte das Gericht fest, dass es bei einem so schweren Fall von Versicherungsbetrug keiner Abmahnung bedarf, um eine Police zu kündigen. Das Vertrauen sei derartig erschüttert, dass an keine Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses mehr zu denken sei.

Unklar bleibt derweil, ob zu Unrecht erhaltene Gelder an den Versicherer rückerstattet werden müssen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass der jetzt verhandelte Fall noch weitere Forderungen seitens des Versicherers nach sich zieht und ggf. auch noch eine strafrechtliche Komponente hat. Versicherungsbetrug und vorgetäuschte Krankheit können durchaus mit einer Geldstrafe, teilweise sogar mit einer Gefängsnisstrafe geahndet werden. In diesem Fall ist das jedoch unwahrscheinlich.

Quelle: T-Online

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd