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VW installiert Lauschabwehr gegen Industriespionage

VW installiert Lauschabwehr gegen Industriespionage

In den letzten Jahren hat die Industriespionage durch Drohnen merklich zugenommen. Volkswagen reagiert nun auf den Trend und hat eine neue Form der Lauschabwehr etabliert. Konkret geht es dabei um eine Art Luftabwehr, weswegen bei einem bayerischen Hersteller ein System zur Drohnenabwehr bestellt wurde. VW will auf diese Weise sowohl am Standort Wolfsburg als auch an anderen Orten gegen die Industriespionage aus der Luft gewappnet sein.

Fakt ist, dass deutschlandweit rund 600.000 Drohnen existieren. Diese Daten stammen von der Deutschen Flugsicherung, schließen jedoch naturgemäß auch Drohnen aus den Bereichen Landwirtschaft, Logistik oder von Polizei und Feuerwehr mit ein. VW hat jedoch registriert, dass immer mehr Drohnen auch über die Teststrecken des Unternehmens fliegen und dort Industriespionage ausüben. Alternativ kann es immer auch sein, dass es sich um Journalisten handelt, die Fotos neuer Prototypen anfertigen und diese ebenso wie die gemachten Videos im Internet veröffentlichen. Von Seiten des Unternehmens wurden bislang keine konkreten Angaben über die Schwere des Problems und die Höhe eines eventuell entstandenen Schadens vorgenommen.

Von Seiten des Herstellers für Lauschabwehr heißt es derweil, dass Volkswagen der erste Großkunde aus der deutschen Industrie sei. Das System gegen Industriespionage wird auf einem Kleintransporter installiert, der sich völlig mobil über das Werksgelände in Wolfsburg oder anderswo bewegen kann. Die Drohnen werden sowohl via Radar als auch mit speziellen Mikrofonen und Kameras aufgespürt, sodass von Seiten des Unternehmens reagiert werden kann.

Als mögliche Abwehrmaßnahmen gilt zunächst das Aussenden eines störenden Funksignals. Dies hat zur Folge, dass die Drohne nicht mehr gesteuert werden kann und im Zweifel abstürzt. Des Weiteren kann die Elektronik durch elektromagnetische Wellen lahmgelegt werden.

Interessant dürfte in diesem Kontext die Frage nach den rechtlichen Grundlagen sein. Dass VW auf dem eigenen Firmengelände das Hausrecht genießt, versteht sich von selbst. Inwieweit dies auch für den Luftraum gilt, wäre hingegen zu untersuchen. Es steht jedoch zu vermuten, dass ein erfolgloser Versuch der Industriespionage nicht den Behörden gemeldet wird.

Quelle: NDR
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.