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Wegen Autobetrug Angeklagtem wird der Prozess gemacht

Wegen Autobetrug Angeklagtem wird der Prozess gemacht

Vor dem Landgericht Konstanz muss sich ein 50-jähriger Autohändler aus Hegau wegen schweren Betrugs verantworten, der jahrelang im Ausland untergetaucht war. Während seine Komplizen von damals ihre Strafen mittlerweile abgesessen haben, kann der nun auf der Anklagebank sitzende Mann durch sein umfassendes Geständnis immerhin auf eine Bewährungsstrafe hoffen.

Über ein dubioses Firmengeflecht hatte der Beschuldigte vor nunmehr 8 Jahren zahlreiche Bestellungen für Autos zu stark rabattierten Preisen entgegen genommen. Dabei hatte er wissentlich in Kauf genommen, dass eine Auslieferung der bereits angezahlten Fahrzeuge gar nicht in Aussicht stand. Um im weiteren Verlauf des Schneeballsystems nicht aufzufliegen, wurden schließlich immer größere Rabatte gewährt, damit sich weitere Kunden auf Verträge einließen. Mit dem so eingenommenen Geld wurden dann zumindest teilweise die zunächst bestellten Fahrzeuge für die Auslieferung bestellt. 

Insgesamt war es bei den sechs bis acht Jahre zurück liegenden Geschäften mit insgesamt vier Komplizen zu einer Schadenssumme im Millionenbereich gekommen. Ein zweiter nun vor Gericht stehender Beteiligter war in den letzten Jahren in der Karibik untergetaucht und hatte sich nun auf Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit seiner Rückkehr nach Deutschland eingelassen. Auch dieser Beschuldigte muss trotz der Aussetzung zur Bewährung mit einer Strafe von mindestens dreieinhalb Jahren rechnen. 

Der 50-jährige aus Hegau hofft auf einen ähnlichen Deal, hat mittlerweile aber auch schon 5 Monate in der Untersuchungshaft abgesessen. Er gab zu, in insgesamt 177 Fällen in den Jahren 2007 und 2008 Kunden um rund 3,9 Millionen Euro geprellt zu haben. Weitere 300.000 Euro habe er zwischen Juni und November 2010 als Anzahlungen für hochwertige, von ihm eigentlich nicht zu beschaffende Fahrzeuge kassiert. Der Angeklagte brachte vor Gericht vor, dass er sich in dieses System verrannt habe, da er mit seinem wirtschaftlichen Erfolg seinen älteren Brüdern seine Geschäftstüchtigkeit beweisen wollte. Er habe für die besagten Fälle durchaus Steuern abgeführt und auch Anzahlungen zurückerstattet. Allerdings sei das System in sich zusammengefallen, als er die anfallenden Steuern und Provisionen nicht mehr leisten konnte.

In ähnlichen Fällen weist die Polizei regelmäßig darauf hin, dass auch bei größeren Anschaffungen im Zweifel keine hohen Anzahlungen vor der Übergabe der Ware geleistet werden sollten.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.