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Wegen Mordes: Prozess um vorgetäuschte Straftat aufgehoben

Wegen Mordes: Prozess um vorgetäuschte Straftat aufgehoben

Die bevorstehende Gerichtsverhandlung wegen einer vorgetäuschten Straftat und einem vermeintlichen „Sexmob“ in Frankfurt am Main wurde erst einmal aufgehoben. Ursprünglich sollte am 8. Juni über die Geschehnisse in der Silvesternacht 2016 in Frankfurt verhandelt werden. Mittlerweile hat der Fall eine unerwartete Wendung genommen, da eine der Mitangeklagten erstochen aufgefunden wurde und der andere Angeklagte dieses Mordes verdächtigt wird. Es handelt sich dabei um einen 50-jährigen Wirt der Bar „First In“ und dessen 29-jährige Mitarbeiterin Irina A..

Beide gaben gegenüber der Polizei an, dass sowohl weibliche Gäste als auch Mitarbeiterinnen in der Silvesternacht massiv von Männern arabischer Abstammung belästigt worden seien. Folgte man den Ausführungen, so muss es sich um einen regelrechten Sexmob gehandelt haben, der in Frankfurt sein Unwesen getrieben hat. Ermittlungen der Polizei Frankfurt ergaben bald, dass es sich hierbei um eine vorgetäuschte Straftat handelte und es nie einen derartigen Sexmob gab. Mit anderen Worten waren die Belästigungen schlichtweg erfunden worden, weshalb ein Verfahren wegen Falschaussage und Vortäuschen einer Straftat eingeleitet wurde. Herausgefunden wurde dies, da Irina A. zum vorgegeben Zeitpunkt der Belästigungen nachweislich nicht in Frankfurt sondern in Belgrad war und daher keine valide Aussage hätte treffen dürfen.

Nun ist die 29-jährige ehemalige Angestellte tot und ihre Leiche wurde im Frankfurter Volkspark Niddatal entdeckt. Bislang hat der 50-jährige Angeklagte keinerlei Angaben zu der ihm zur Last gelegten Straftat gemacht. Käme es jedoch zu einer Anklage und zu einem Mordprozess, so würde der Prozess wegen der Falschaussage vermutlich erst gar nicht geführt. Eine Alternative bestünde darin, beide Prozesse zu kombinieren, sofern sich ein inhaltlicher Zusammenhang ergibt. In diesem Kontext befinden sich die Ermittlungen jedoch noch am Anfang.

Ebenfalls noch unklar sind die genauen Umstände des Mordes. Fakt ist, dass das Mordopfer vollständig bekleidet gefunden wurde und blutverschmiert war. Stichverletzungen wurden jedoch zunächst nur am Arm festgestellt, sodass nicht zwingend von einem Erstechen auszugehen ist. Nichtsdestotrotz gaben die Ermittler bereits an, dass die äußeren Umstände auf ein Tötungsdelikt hindeuten.

Quelle: OP Online
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd