In Weinheim sahen sich Ermittler vor einigen Tagen einem vollkommen außer Kontrolle geratenen Familienstreit gegenüber. Im Schlehdornweg wurde am frühen Dienstagmorgen die Polizei gerufen, nachdem ein Vater und sein Sohn aufeinander losgegangen waren. Es wurde dabei sogar zum Messer gegriffen, wodurch schwere Verletzungen entstanden.
Gegen halb sechs morgens waren der 49-jährige Vater und sein 22-jähriger Sohn aneinander geraten Anlass für die Streitigkeit war offensichtlich die Auffassung, dass der Sohn nach Ansicht des Vaters stets zu lange im Bett liegen bleibt und nicht früh genug aufsteht. Auf die Worte folgten Schläge bzw. ein Handgemenge. In deren Verlauf stürmte der Vater offenbar in die Küche und holte von dort ein Küchenmesser, um seinen Sohn damit einzuschüchtern. Dieser sah darin allerdings eine Bedrohung und versuchte, seinem Vater das Messer zu entwinden.
In der Folge kam es zu einem Gerangel, bei dem der 22-jährige Sohn zwei schwere Schnittwunden erlitt. Die Verletzungen allein waren dann Anlass für den Vater, noch einmal zuzustechen und seinem Filius sowohl am Oberarm als auch am Oberschenkel schwere Verletzungen zuzufügen. Die Polizei leistete nach Ihrem Eintreffen erste Hilfe und sorgte dafür, dass der junge Mann notärztlich versorgt wurde. Die Schwere der Verletzungen sorgte zudem dafür, dass ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus erforderlich ist.
Ob auch der Vater bei dem Streit verletzt wurde, geht aus der Meldung des Polizeipräsidiums Mannheim nicht hervor. Es ist allerdings davon auszugehen, dass der Mann aus Weinheim eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erhält und sich vor Gericht verantworten muss. Schon jetzt finden in Weinheim entsprechende Ermittlungen des Bezirksdienstes statt.
Hintergrund ist dabei, dass gefährliche Körperverletzung entsprechend §224 StGB, die mit Hilfe eines Waffe verübt wurde, stets ein Offizialdelikt darstellt. Entsprechend kommt es auch nicht darauf an, ob der Mann von seinem Vater angezeigt wird, sondern es wird bereits von Amts wegen ermittelt. Möglicherweise wird die Straftat auch als schwere Körperverletzung entsprechend §226 StGB eingestuft, was das Strafmaß noch erhöhen könnte.
Quelle: Heidelberg 24