*
Unverbindliche Telefonische Sofortberatung
*Anrufweiterleitung zum
nächsten Büro, Ortstarif.

0800 8448446
Kostenlose Hotline
24 Stunden - 365 Tage im Jahr
info@detektiv.ag
Jetzt anrufen Kontaktformular Rückrufservice WhatsApp Beratung
+49 172 8448446

asd

Wildeshausen: Schlachthofbetreiber vor Gericht

Wildeshausen: Schlachthofbetreiber vor Gericht

Es ist ein Fall von Schwarzarbeit, wie er selten vorkommt. Sage und schreibe 800 Personen sollen in einem Schlachthof in Wildeshausen illegal beschäftigt gewesen sein. Vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Oldenburg wird der Fall nun verhandelt. Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Beschuldigungen unter anderem gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens aus Lohne. Ermittlungen hatten zuvor ergeben, dass dieser in den Jahren 2008 bis 2010 zahlreiche Personen aus Bulgarien für die schwere Arbeit im Schlachthof rekrutiert hatte.

Folgt man den bisherigen Ermittlungen und den Ausführungen der Anklage, so haben die beiden 51-Jährigen aus reinem Eigennutz gehandelt. Die Männer aus den Orten Garrel und Vechta hatten offiziell Werksverträge abgeschlossen, die Bulgaren jedoch faktisch als Arbeitnehmer eingestellt. Hierzu gehört auch, dass lediglich Dumpinglöhne weit unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes gezahlt wurden. Entsprechend wird nun vor Gericht nicht nur wegen Schwarzarbeit, sondern auch wegen verbotener Arbeitnehmerüberlassung verhandelt. Die Werkverträge, die zum Schein abgeschlossen wurden, gelten dabei als Maßnahme, um die Straftaten zu verdecken.

Der Wert, um den es vor Gericht geht, beläuft sich auf runde zehn Millionen Euro. Diesen Betrag soll die Schlachterei durch die Schwarzarbeit eingespart haben, was vor allem daraus resultiert, dass keinerlei Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Des Weiteren entstand eine Ersparnis, indem den De-Facto-Arbeitnehmern ein regulärer Lohn vorenthalten wurde.

Ein interessantes Detail besteht darin, dass der Hauptangeklagte auch in einem anderen Fall illegal Arbeitnehmer vermittelt haben soll. Im kommenden Jahr wird es hierzu ein Verfahren geben, wobei der Ausgang derzeit noch unklar ist. Fest steht indes, dass im Falle einer Verurteilung die eingesparten zehn Millionen Euro zurückgegeben werden müssen und sowohl Steuern als auch Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen.

In der Fleischverarbeitung kommt es immer wieder zu Fällen von Schwarzarbeit. So gilt die Arbeit in den Schlachthöfen als schwer und unbeliebt, sodass oftmals Personen aus dem Ausland eingesetzt werden. Diese sind nicht ausreichend über ihre Rechte informiert und lassen sich daher vielfach mit schlechten Verträgen „abspeisen“.

Auch Anfang 2021 ist Schwarzarbeit in der Fleischindustrie noch an der Tagesordnung. Das Hauptzollamt Bielefeld gelang in einem westfälischen Betrieb die Aufdeckung von Sozialversicherungsbetrug in 2.000 Fällen. Ein Deutscher beauftragte über zehn Jahren hinweg polnische Unternehmen für die Fleischzerlegung in deutschen Schlachthöfen. Die Arbeitnehmer dieser Firmen seien zu den deutschen Schlachthöfen geschickt worden. Die sozialversicherungsrechtlichen Entsendebescheinigungen aus Polen bestätigten, dass die Arbeiter in Polen sozialversichert waren. Ermittlungen ergaben aber, dass die polnischen Unternehmen keine Schlachthöfe führten. In Polen waren lediglich Anwerbefirmen zur Personalgewinnung tätig geworden. Die polnische Sozialversicherung nahm daraufhin rund 2.000 Entsendebescheinigungen zurück. Die Arbeitnehmer waren deshalb nun in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von mehr als sechs Millionen Euro wurden nachgefordert.

Quelle: NWZ Online

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.