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Zweibrücken: Vandalismus und Körperverletzung durch Steinwürfe

Zweibrücken: Vandalismus und Körperverletzung durch Steinwürfe

In Zweibrücken ist es zu einem schweren Fall von Vandalismus in Kombination mit Körperverletzung gekommen. Die Tat ereignete sich in einem Bus der Linie 224, die in Richtung Pasteurstraße unterwegs war. In der Ontariostraße warf ein Jugendlicher einen Stein auf den Bus und zertrümmerte damit eine Seitenscheibe im hinteren linken Bereich. Dabei wurde eine 15-jährige Jugendliche leicht verletzt.

Die Tat ereignete sich am 13. November gegen 13 Uhr mittags und die Ermittler in Zweibrücken konnten bislang keinen Täter dingfest machen. Es existiert jedoch eine genaue Beschreibung, die auf die Täterschaft eines elf- bis 13-Jährigen sowie eines 16 bis 17 Jahre alten Jugendlichen schließen lässt. Namentlich bekannt sind die beiden Täter bislang nicht, sodass nur die folgende Personenbeschreibung existiert:

Der erste Täter ist rund 1,40 Meter groß, dünn und dunkelblond. Er trug bei der Tat eine türkisfarbene Jacke und einen weißen Rucksack. Die zweite Person ist rund 1,50 Meter groß und hat lockige braune Haare, die zu einem Dutt gebunden waren. Hier wird über südländisches Aussehen berichtet.

Bei den Ermittlungen in Zweibrücken stand zunächst sogar mehr als „nur“ Vandalismus im Raum. Aufgrund der Schwere der Beschädigungen an der Scheibe wurde zwischenzeitlich vermutet, dass jemand mit einem Luftgewehr auf das Fahrzeug geschossen hätte. Es wurde allerdings keinerlei Projektil gefunden und auch der Stein konnte noch nicht sichergestellt werden. Es ist jedoch so, dass Verbundglas erst im Ruhezustand reißt und die Beschädigung bzw. der Glasbruch erst mit Verzögerung eingesetzt hat.

Für das Busunternehmen bedeutet der Vandalismus in Zweibrücken, dass die Fahrt ausfallen musste und zudem ein Schaden in vierstelliger Höhe entsteht. Bislang ist in der pfälzischen Stadt nichts Derartiges passiert, was hoffentlich auch in Zukunft so bleibt.

Bei den beiden Tätern kommt es hinsichtlich der Folgen auf die Ergebnisse der Ermittlungen an. In Deutschland setzt die Strafmündigkeit erst mit 14 Jahren an, sodass der jüngere der beiden Jugendlichen eventuell straffrei davonkommt.

Quelle: Pfälzischer Merkur
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd