A.M.G. DETEKTIV AG untersucht unlautere Geschäftspraktiken
Zum Thema Wettbewerbsrecht
Der Sinn des Wettbewerbsrechts (Lauterkeitsrechtes) ist der Schutz des lauteren Wettbewerbes. Es dient also dazu, unlautere Geschäftspraktiken zu verhindern.
Wer also im Geschäftsleben zu Zwecken des Wettbewerbes gegen die guten Sitten verstößt, kann auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt werden.
Es ist demnach nicht erlaubt, sich unrechtmäßige Wettbewerbsvorteile durch geschäftsschädigende Nachrede, ausspionieren der Geschäftsgeheimnisse oder Abwerben von Mitarbeitern in Schlüsselfunktionen zu verschaffen.
Die Detektive der Detektei DETEKTIV AG verschaffen Ihnen nicht nur Klarheit darüber, wer sich des unlauteren Wettbewerbs schuldig macht, sondern auch wie und womit.
Durch unsere schriftlichen, lückenlosen Berichte – untermauert durch Beweisfotos und gegebenenfalls Videoaufnahmen – helfen wir Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.
Lesen Sie hierzu in unseren Fallbeispielen, wie die Detektei DETEKTIV AG in vielen Fällen rund um die Themen Wettbewerbsrecht, üble Nachrede und unlauterer Wettbewerb erfolgreich ermitteln und aufdecken konnte.
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